Servicebereich Personal

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögensbildung durch Geldleistungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vermögenswirksame Leistungen, kurz auch VL genannt, sind Geldleistungen, die die Technische Universität als Ihre Arbeitgeberin für Sie anlegt. Das heißt, ein Teil Ihres Arbeitslohnes wird einbehalten und auf eine oder auch mehrere von Ihnen abgeschlossene Anlage(n) überwiesen.
Geldleistungen, die Sie vermögenswirksam anlegen möchten, können bestehen aus

  • vermögenswirksamen Arbeitgeber-/Dienstherrnleistungen (Arbeitgeberleistung)
    und/oder
  • der Anlage von Teilen Ihres Arbeitslohns (Eigenleistung).

Ob Sie Vermögenswirksame Leistungen für Ihren persönlichen Vermögensaufbau anlegen möchten oder nicht, entscheiden Sie selbst. Die Inanspruchname ist grundsätzlich freiwillig. Vermögenswirksame Leistungen können Sie übrigens auch dann beantragen, wenn Sie bereits seit längerer Zeit an der TU Berlin beschäftigt sind und diese Leistung bisher noch nicht genutzt haben.

Vereinbaren Sie die Zahlung einer vermögenswirksamen Leistung, so haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie diese Leistung verwendet wird, z.B. auf einen Bausparvertrag, Anlagen zum Wohnungsbau, Wertpapier-Sparverträge. Das Sparen vermögenswirksamer Leistungen in bestimmten Anlageformen wird unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen übrigens mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage staatlich gefördert.

Arbeitsrechtlich gesehen sind VL Bestandteil des Lohns. Sie gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und in voller Höhe zu versteuern.

Voraussetzungen

  1. Es muss sich um einen Anlagevertrag im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) handeln.
  2. Ihr Arbeitsverhältnis muss voraussichtlich mindestens 6 Monate dauern.
  3. Die VL wird nur für Kalendermonate gewährt, für die Ihnen für mindestens 1 Tag Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht.
  4. Die Abführung des Beitrages muss monatlich erfolgen.

Der Anspruch besteht frühestens für den Kalendermonat, in dem Sie uns die erforderlichen Angaben schriftlich mitteilen und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres.

Höhe

  • Tarifbeschäftigte erhalten in einer Vollzeitbeschäftigung eine VL in Höhe vom monatlich 6,65 Euro.
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit.
  • Auszubildende erhalten monatlich VL in Höhe von 13,29 Euro.
  • Die VL ist nicht zusatzversorgungspflichtig.

Antragstellung

Den Antrag können Sie sich auf dieser Seite herunterladen und zusammen mit der Bescheinigung für den Arbeitgeber bei Ihrem zuständigem Personalteam einreichen.

Sind Sie Beamtin bzw. Beamter, so erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen nach den entsprechenden Vorschriften.

Rechtliche Grundlagen

Für Tarifbeschäftigte richtet sich der Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen nach § 23 TV-L BH.
Für Auszubildende im öffentlichen Dienst regelt § 15 TVA-L BBIG den Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen .

Kontakt

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Abteilung II – Personal und Recht

Einrichtung Abteilung II – Personal und Recht
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Adresse Straße des 17. Juni 135
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