Servicebereich Personal

Stellen ausschreiben

Warum sollten Stellen überhaupt ausgeschrieben werden? Ausschreibungen stellen sicher, dass Stellen ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzt werden. Außerdem sollen Ausschreibungen den unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Disziplinen Rechnung tragen.

Stellen ausschreiben

Ausschreibungspflicht

Grundsätzlich werden alle an der TU Berlin zu besetzenden Beschäftigungspositionen in allen Statusgruppen, d.h.

  • verbeamtete Beschäftigte,
  • Tarifbeschäftigte und
  • studentische Beschäftigte

öffentlich ausgeschrieben. In begründeten Einzelfällen sind jedoch Ausnahmen von der Pflicht zur Stellenausschreibung möglich. In der "Dienstvereinbarung über das Verfahren zur Ausschreibung von Stellen an der TU Berlin" sind die Ausnahmen benannt. Die Vereinbarung steht auf dieser Webseite zum Download und weiteren Nachlesen bereit.

Inhalt & Aufbau einer Ausschreibung

Grundlage jeder Stellenausschreibung und -besetzung ist eine detaillierte Beschreibung der anfallenden Aufgaben/Tätigkeiten und der sich daraus ergebenen notwendigen Fachkenntnisse sowie sonstigen Fähigkeiten der zukünftigen Stelleninhaberin/des zukünftigen Stelleninhabers (Beschreibung des Aufgabenkreises – BAK). 

Die Ausschreibung einer Stelle soll geeignete Bewerber*innen ansprechen und zur Bewerbung motivieren. Ziel bei der Formulierung und Gestaltung des Ausschreibungstextes ist es, möglichst viele passende und aussagekräftige Bewerbungen zu erhalten. Bitte orientieren Sie sich an der Muster-Ausschreibung, die auf dieser Seite zum Download bereitgestellt wird.

Aus dieser Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) ergeben sich:

  • die konkrete Bewertung des Aufgabengebietes
    • bei Tarifbeschäftigten gemäß Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und
    • des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG – ÜfBE) sowie
  • die Festlegung der Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe.

Gut zu wissen: Für den Personenkreis der wissenschaftlichen Beschäftigten in Lehre und/oder Forschung in der Entgeltgruppe 13 sowie den Personenkreis der studentischen Beschäftigten ist die Erstellung einer BAK nicht erforderlich.

Bei der Beschreibung des Aufgabengebiets und der Erstellung der Anforderungen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: 

  1. Auflistung der Kernaufgaben – einschließlich Festlegung der zeitlichen Anteile – und Tätigkeiten der zukünftigen Stelleninhaberin/des zukünftigen Stelleninhabers,
  2. Zusammenstellung der dafür notwendigen fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen,
  3. Gewichtung der Kompetenzen hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Position, dabei Unterscheidung nach notwendigen Muss- und erwünschten Kann-Kriterien.

Bitte beachten Sie: Bei einer eng gefassten Festlegung der Anforderungen (Muss- und Kann-Kriterien) kann der bei der späteren Auswahl zu berücksichtigende Kreis der Bewerber*innen klein sein. Sofern Sie also einen größeren Bewerber*innenkreis bei der späteren Auswahl berücksichtigen möchten, so sollten Sie die Anforderungen nicht zu eng fassen.
Wichtig: Die Anforderungen dürfen während des gesamten Ausschreibungs- und sich anschließendem Auswahlverfahren nicht geändert werden.

Obligatorische Textbausteine (standardmäßig ergänzt durch uns/Servicebereich Personal)

Stellenausschreibungen werden zusätzlich um folgende Textbausteine ergänzt:

  • "Teilzeitbeschäftigung ist ggf. möglich"

In den Bereichen, in denen eine Unterrepräsentanz von Frauen besteht:

  • "Zur Wahrung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern sind Bewerbungen von Frauen mit der jeweiligen Qualifikation ausdrücklich erwünscht."

Außerdem

  • "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt."
     
  • "Gute Englischkenntnisse sind erwünscht."
     
  • "Die TU Berlin schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit."

Bei Stellenausschreibungen Hochschullehrer*innen: 

  • "Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme englischsprachiger Lehre wird vorausgesetzt."
     
  • "Bewerbungen aus dem Ausland sind explizit willkommen."

Desweiteren:

  • "Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt."
     
  • "Bitte reichen Sie nur Kopien ein."
     
  • "Die Stellenausschreibung ist in deutscher und englischer Sprache auch im Internet unter [hier dann Nennung der aktuellen URL]."

Bitte beachten Sie: Sie müssen im Ausschreibungstext eine Kontaktperson benennen, mit der weitergehende Fragen zum ausgeschriebenen Aufgabengebiet und den gestellten Anforderungen geklärt werden können.

Beteiligte

Bei dem Antrag auf Ausschreibung ist die Frauenbeauftragte zu beteiligen. Die Stellenausschreibung bedarf außerdem der Mitwirkung des Personalrats und ggf. weiterer Stellen bspw. zwecks Finanzierungserklärung.
Diese Stellen und die Reihenfolge sind auf dem Antragsformular zur Stellenausschreibung noch einmal vermerkt und werden von den entsprechenden Stellen auf dem Antrag abgezeichnet.

Zeiträume & Fristen

Schreiben Sie rechtzeitig aus, d.h. so dass bis zum vorgesehenen Einstellungstermin ein gesondertes Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren durchgeführt werden kann.
Die Ausschreibungsfrist soll in der Regel mindestens zwei Wochen betragen, und zwar gerechnet ab Bekanntgabe der Stellenausschreibung.

    Veröffentlichung

    Die öffentliche Ausschreibung erfolgt:

    1. durch die Bekanntgabe auf den Webseiten der TU Berlin in deutscher und englischer Sprache. Gleichzeitig wird die Stellenausschreibung durch die Abteilung ‚Personal und Recht‘ der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.

      Wünschen Sie die Ausschreibung in weiteren Print- und/oder Onlinemedien, kann die Kostenübernahme aus dem zentralen Haushalt für maximal eine kostenpflichtige Veröffentlichung mit gekürztem Ausschreibungstext in einem weiteren Print- oder Onlinemedium erfolgen. Bei der Auswahl dieses Print- oder Onlinemediums müssen Sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten. Möchten Sie darüber hinausgehende zusätzliche Veröffentlichungen in weiteren Print- und/oder Onlinemedien, so hat der ausschreibende Bereich die dafür entstehenden Kosten zu tragen.
      Es wird empfohlen, auch internationale Onlinemedien wie das kostenlose EU-Stellenportal EURAXESS zu nutzen.

      Stellenausschreibungen für das wissenschaftliche Personal (Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Hochschullehrer*innen) werden in deutscher und englischer Sprache auf der Webseite der TU Berlin veröffentlicht. Sofern Veröffentlichungen in Printmedien vorgenommen werden sollen, erfolgen diese in deutscher Sprache mit gekürztem Ausschreibungstext. Dieser enthält einen Hinweis auf den eng-
      lisch sprachigen Text auf der Homepage.
      Sollten Sie bezüglich der Übersetzung ins Englische Hilfe benötigen, unterstützt Sie gerne der Übersetzungs-Service der TU Berlin.

      Gegebenenfalls entstehende Kosten sind von der auftraggebenden Stelle selbst zu übernehmen. Die Kosten für die Veröffentlichung von Ausschreibungen von drittmittelfinanzierten Stellen in kostenpflichtigen Print- und/oder Onlinemedien sind in der Regel nicht förderfähig - bitte kontaktieren Sie hierfür VC/VE (Abteilung Forschung), um eine Prüfung auf Förderfähigkeit zu veranlassen. Die Kosten sind anderweitig, wie z.B. bei EU-Projekten aus dem Overhead oder aus dem Reste-/Gewinnkonto zu finanzieren.

      Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Servicebereichs Personal beraten Sie gerne hinsichtlich der geeigneten Ausschreibungsorgane und informieren über die zu erwartenden Ausschreibungskosten und deren Finanzierung.
       
    2. Stellen für Beamt*innen im Bereich der Verwaltung und Bibliothek werden zusätzlich im Amtsblatt von Berlin ausgeschrieben.
       
    3. Hinsichtlich der Ausschreibung von Stellen für Professor*innen verweisen wir auf den Leitfaden zur Durchführung von Berufungsverfahren.

    Wiederholung einer Ausschreibung

    Ihre Ausschreibung hat nicht zum gewünschten Erfolg geführt? Dann sollten Sie erneut ausschreiben. Ein neuer Ausschreibungsantrag ist allerings entbehrlich, wenn sich der Inhalt des Ausschreibungstextes nicht ändert.
    Die Gründe für die Wiederholungsausschreibung müssen Sie in kurzer Form bei uns, dem Servicebereich Personal, einreichen.
    Wird in der Wiederholungsausschreibung allerdings eine Textänderung notwendig, ist eine erneute Befassung im Personalrat und durch die Frauenbeauftragte erforderlich.

    Beratung & Unterstützung

    Bei der konkreten Ausgestaltung stehen Ihnen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung:

    Prozess der Ausschreibung der studt. Beschäftigten

    In einem Rundschreiben vom 12.04.2023 sowie einer weiteren Mitteilung vom 19.07.2023 informierte der Servicebereich Personal Sie bereits darüber, dass sich der Prozess und die Zuständigkeiten für die Ausschreibung von Stellen für studentische Beschäftigte in einer Umstellungsphase befinden. Bereits seit April 2023 werden im Rahmen der ersten Umstellungsphase die Stellenausschreibungen für studentische Beschäftigte im Stellenticket (https://www.jobs.tu-berlin.de/stellenausschreibungen) der TU Berlin veröffentlicht.

    Gegenwärtig senden Sie zur Beantragung einer Ausschreibung für studentische Beschäftigte das entsprechende Antragsformular elektronisch an den Personalrat der studentischen Beschäftigten. Im Zuge der nun anstehenden zweiten Umstellungsphase senden Sie den Antrag voraussichtlich ab September 2023 elektronisch an den Personalservice unter Verwendung der Mailadresse studausschreibungen(at)abt2-t.tu-berlin.de. Hier erfolgen die Registrierung und Prüfung des von Ihnen eingereichten Antrages. Der Servicebereich Personal übermittelt nach erfolgter Prüfung Ihren Antrag auf Stellenausschreibung zur Mitwirkung an den Personalrat der studentischen Beschäftigten.

    Zur Beantragung einer Ausschreibung nutzen Sie bitte die aktuelle Fassung des Formulars PS001 des Servicebereichs Personal, welches Sie auf dieser Seite finden: Einstellungsantrag (tu.berlin). Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Antragsformular als beschreibbares PDF an den Servicebereich Personal senden. Hilfreiche Informationen zur Beantragung einer Stellenausschreibung für studentische Beschäftigte finden Sie in dem hierzu bereitgestellten  Leitfaden.

    Stellenauschreibungen für studentische Beschäftigte:

    Bitte füllen Sie das PDF-Formular elektronisch aus und senden Sie es an den Servicebereich Personal:

    studausschreibungen(at)abt2-t.tu-berlin.de

     

    Detailinformationen für Ausschreibungen für studentische Beschäftigte

    Die Benennung der hier herunterladbaren Anlagen mit Buchstaben bezieht sich auf die Anlagen-Sortierung des Rundschreibens zum Ausschreibungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren (2018).

    Lupe auf Computertastatur © Agence Olloweb

    Wo liegt mein Vorgang?

    Sie möchten wissen, welchen Bearbeitungsstatus Ihr Einstellungsvorgang gerade hat? Dann wenden Sie sich bitte an unseren zentralen Posteingang. Ihre Anfrage wird dann entsprechend weitergeleitet und bearbeitet.

    Weitere Schritte nach der Ausschreibung

    Schritt 2: Stellenausschreibung

    Was soll die Stellenausschreibung beinhalten und muss überhaupt ausgeschrieben werden? Wo und wann soll veröffentlicht werden? Gibt es für die Zielgruppe spezifische Veröffentlichungsorgane? Wer ist am Prozess beteiligt?

    Schritt 3: Auswahlverfahren

    Wie sieht die Vorauswahl aus? Was ist eine Bewerbersynopse und was sagt sie aus? Wer wird aufgrund der erfüllten Muss- und Kann-Kriterien
    eingeladen? Welche Fragen werden im Vorstellungsgespräch gestellt? Wen müssen Sie am Auswahlverfahren beteiligen?