Warum sollten Stellen überhaupt ausgeschrieben werden? Ausschreibungen stellen sicher, dass Stellen ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzt werden. Außerdem sollen Ausschreibungen den unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Disziplinen Rechnung tragen.
Grundsätzlich werden alle an der TU Berlin zu besetzenden Beschäftigungspositionen in allen Statusgruppen, d.h.
öffentlich ausgeschrieben. In begründeten Einzelfällen sind jedoch Ausnahmen von der Pflicht zur Stellenausschreibung möglich. In der "Dienstvereinbarung über das Verfahren zur Ausschreibung von Stellen an der TU Berlin" sind die Ausnahmen benannt. Die Vereinbarung steht auf dieser Webseite zum Download und weiteren Nachlesen bereit.
Grundlage jeder Stellenausschreibung und -besetzung ist eine detaillierte Beschreibung der anfallenden Aufgaben/Tätigkeiten und der sich daraus ergebenen notwendigen Fachkenntnisse sowie sonstigen Fähigkeiten der zukünftigen Stelleninhaberin/des zukünftigen Stelleninhabers (Beschreibung des Aufgabenkreises – BAK).
Die Ausschreibung einer Stelle soll geeignete Bewerber*innen ansprechen und zur Bewerbung motivieren. Ziel bei der Formulierung und Gestaltung des Ausschreibungstextes ist es, möglichst viele passende und aussagekräftige Bewerbungen zu erhalten. Bitte orientieren Sie sich an der Muster-Ausschreibung, die auf dieser Seite zum Download bereitgestellt wird.
Aus dieser Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) ergeben sich:
Gut zu wissen: Für den Personenkreis der wissenschaftlichen Beschäftigten in Lehre und/oder Forschung in der Entgeltgruppe 13 sowie den Personenkreis der studentischen Beschäftigten ist die Erstellung einer BAK nicht erforderlich.
Bei der Beschreibung des Aufgabengebiets und der Erstellung der Anforderungen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Bitte beachten Sie: Bei einer eng gefassten Festlegung der Anforderungen (Muss- und Kann-Kriterien) kann der bei der späteren Auswahl zu berücksichtigende Kreis der Bewerber*innen klein sein. Sofern Sie also einen größeren Bewerber*innenkreis bei der späteren Auswahl berücksichtigen möchten, so sollten Sie die Anforderungen nicht zu eng fassen.
Wichtig: Die Anforderungen dürfen während des gesamten Ausschreibungs- und sich anschließendem Auswahlverfahren nicht geändert werden.
Obligatorische Textbausteine (standardmäßig ergänzt durch uns/Servicebereich Personal)
Stellenausschreibungen werden zusätzlich um folgende Textbausteine ergänzt:
In den Bereichen, in denen eine Unterrepräsentanz von Frauen besteht:
Außerdem
Bei Stellenausschreibungen Hochschullehrer*innen:
Desweiteren:
Bitte beachten Sie: Sie müssen im Ausschreibungstext eine Kontaktperson benennen, mit der weitergehende Fragen zum ausgeschriebenen Aufgabengebiet und den gestellten Anforderungen geklärt werden können.
Bei dem Antrag auf Ausschreibung ist die Frauenbeauftragte zu beteiligen. Die Stellenausschreibung bedarf außerdem der Mitwirkung des Personalrats und ggf. weiterer Stellen bspw. zwecks Finanzierungserklärung.
Diese Stellen und die Reihenfolge sind auf dem Antragsformular zur Stellenausschreibung noch einmal vermerkt und werden von den entsprechenden Stellen auf dem Antrag abgezeichnet.
Schreiben Sie rechtzeitig aus, d.h. so dass bis zum vorgesehenen Einstellungstermin ein gesondertes Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren durchgeführt werden kann.
Die Ausschreibungsfrist soll in der Regel mindestens zwei Wochen betragen, und zwar gerechnet ab Bekanntgabe der Stellenausschreibung.
Die öffentliche Ausschreibung erfolgt:
Ihre Ausschreibung hat nicht zum gewünschten Erfolg geführt? Dann sollten Sie erneut ausschreiben. Ein neuer Ausschreibungsantrag ist allerings entbehrlich, wenn sich der Inhalt des Ausschreibungstextes nicht ändert.
Die Gründe für die Wiederholungsausschreibung müssen Sie in kurzer Form bei uns, dem Servicebereich Personal, einreichen.
Wird in der Wiederholungsausschreibung allerdings eine Textänderung notwendig, ist eine erneute Befassung im Personalrat und durch die Frauenbeauftragte erforderlich.
Bei der konkreten Ausgestaltung stehen Ihnen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung:
In einem Rundschreiben vom 12.04.2023 sowie einer weiteren Mitteilung vom 19.07.2023 informierte der Servicebereich Personal Sie bereits darüber, dass sich der Prozess und die Zuständigkeiten für die Ausschreibung von Stellen für studentische Beschäftigte in einer Umstellungsphase befinden. Bereits seit April 2023 werden im Rahmen der ersten Umstellungsphase die Stellenausschreibungen für studentische Beschäftigte im Stellenticket (https://www.jobs.tu-berlin.de/stellenausschreibungen) der TU Berlin veröffentlicht.
Gegenwärtig senden Sie zur Beantragung einer Ausschreibung für studentische Beschäftigte das entsprechende Antragsformular elektronisch an den Personalrat der studentischen Beschäftigten. Im Zuge der nun anstehenden zweiten Umstellungsphase senden Sie den Antrag voraussichtlich ab September 2023 elektronisch an den Personalservice unter Verwendung der Mailadresse studausschreibungen(at)abt2-t.tu-berlin.de. Hier erfolgen die Registrierung und Prüfung des von Ihnen eingereichten Antrages. Der Servicebereich Personal übermittelt nach erfolgter Prüfung Ihren Antrag auf Stellenausschreibung zur Mitwirkung an den Personalrat der studentischen Beschäftigten.
Zur Beantragung einer Ausschreibung nutzen Sie bitte die aktuelle Fassung des Formulars PS001 des Servicebereichs Personal, welches Sie auf dieser Seite finden: Einstellungsantrag (tu.berlin). Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Antragsformular als beschreibbares PDF an den Servicebereich Personal senden. Hilfreiche Informationen zur Beantragung einer Stellenausschreibung für studentische Beschäftigte finden Sie in dem hierzu bereitgestellten Leitfaden.
Stellenauschreibungen für studentische Beschäftigte:
Bitte füllen Sie das PDF-Formular elektronisch aus und senden Sie es an den Servicebereich Personal:
studausschreibungen(at)abt2-t.tu-berlin.de
Detailinformationen für Ausschreibungen für studentische Beschäftigte
Die Benennung der hier herunterladbaren Anlagen mit Buchstaben bezieht sich auf die Anlagen-Sortierung des Rundschreibens zum Ausschreibungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren (2018).