Sonderzahlungen
Sonderzahlungen für Beamt*innen
Als Beamtin bzw. Beamter des Landes Berlin erhalten Sie im Monat Dezember eine Sonderzahlung und einen Sonderbetrag für Kinder nach dem Sonderzahlungsgesetz.
Die Höhe der Sonderzahlung beträgt ab dem Jahr 2018 für Beamt*innen der Besoldungsgruppen A4 bis A9 1.550 € und für Beamt*innen der übrigen Besoldungsgruppen 900 €.
Die Sonderzahlung wird anteilig zur Arbeitszeit gewährt.
Neben der Sonderzahlung wird für jedes Kind, für welches im Monat Dezember Kindergeld zusteht, ein Sonderbetrag in Höge von 25,56 € gewährt.
Sonderzahlungen für Tarifbeschäftigte
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Abteilung II – Personal und Recht
Einrichtung | Abteilung II – Personal und Recht |
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