Inhalt des Dokuments
Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin erhalten im Monat Dezember eine Sonderzahlung und einen Sonderbetrag für Kinder nach dem Sonderzahlungsgesetz.
Die Höhe der Sonderzahlung beträgt ab dem Jahr 2018 für Beamt*innen der Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 1.550 € und für Beamt*innen der übrigen Besoldungsgruppen 900 €.
Die Sonderzahlung wird anteilig zur Arbeitszeit gewährt.
Neben der Sonderzahlung wird für jedes Kind, für welches im Monat Dezember Kindergeld zusteht, ein Sonderbetrag i.H.v. 25,56 € gewährt.
Rechtliche Grundlagen
- Sonderzahlungsgesetz PDF, 616 KB
- Zweites Sonderzahlungsanderungsgesetz PDF, 146 KB
Zusatzinformationen / Extras
Direktzugang
Schnellnavigation zur Seite über Nummerneingabe
Hilfsfunktionen
Diese Seite verwendet Matomo für anonymisierte Webanalysen. Mehr Informationen und Opt-Out-Möglichkeiten unter Datenschutz.