Sie möchten ein Praktikum an der Technischen Universität Berlin absolvieren? Dazu besteht grundsätzlich die Möglichkeit. Unterschieden wird an der TU Berlin dabei zwischen:
Vorpraktikum
Diese Art des Praktikums die der Berufsorientierung.
Zwischenpraktikum
Dabei handelt es sich um ein Praktikum, das in einer hochschulrechtlichen Regelung wie einer Studien- oder Praktikumsordnung eines jeweiligen Studiengangs vorgeschrieben ist und das zur Erreichen des Studienabschlusses zwingend absolviert werden muss. Sie haben auch die Möglichkeit, ein freiwilliges studienbegeleitendes Praktikum zu absolvieren, wenn Sie bisher kein Praktikum an der TU Berlin absolviert haben.
Nachpraktikum
Das Nachpraktikum absolvieren Sie nach Erreichen eines berufsqualifizierenden Abschlusses auf diesem Gebiet. Ein solches Praktikum wird vergütet mit mindestens der Höhe des aktuell festgesetzten bundeseweiten Mindestlohns.
Servicebereich Personal
Abteilung II – Personal und Recht
Einrichtung | Abteilung II – Personal und Recht |
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Gebäude | Hauptgebäude |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |