Servicebereich Personal

Praktikum

Sie möchten ein Praktikum an der Technischen Universität Berlin absolvieren? Dazu besteht grundsätzlich die Möglichkeit. Unterschieden wird an der TU Berlin dabei zwischen:

Vorpraktikum
Diese Art des Praktikums die der Berufsorientierung.

Zwischenpraktikum
Dabei handelt es sich um ein Praktikum, das in einer hochschulrechtlichen Regelung wie einer Studien- oder Praktikumsordnung eines jeweiligen Studiengangs vorgeschrieben ist und das zur Erreichen des Studienabschlusses zwingend absolviert werden muss. Sie haben auch die Möglichkeit, ein freiwilliges studienbegeleitendes Praktikum zu absolvieren, wenn Sie bisher kein Praktikum an der TU Berlin absolviert haben.

Nachpraktikum
Das Nachpraktikum absolvieren Sie nach Erreichen eines berufsqualifizierenden Abschlusses auf diesem Gebiet. Ein solches Praktikum wird vergütet mit mindestens der Höhe des aktuell festgesetzten bundeseweiten Mindestlohns.

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Geldscheine © Christian Dubovan, Unsplash

Mindestlohn

Seit 2015 gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Damit wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf. Das entsprechende Mindestlohngesetz (MiLoG) gibt vor, für wen und wann der Mindestlohn zu zahlen ist, wie die Höhe bestimmt und wie die Einhaltung durchgesetzt und kontrolliert wird.

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Abteilung II – Personal und Recht

Einrichtung Abteilung II – Personal und Recht
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