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Lohnsteuerbescheinigung
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass ab Ende März 2020 zusätzlich zu Ihren Besoldungs- bzw. Entgeltnachweisen auch die Lohnsteuerbescheinigung und die DEÜV Meldungen online abrufbar sein werden. Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Versand per Hauspost.
Mit der SAP-Einführung zum Jahresbeginn 2019 werden Ihnen web-basierte Anwendungen zur Verfügung gestellt, mit denen Sie Ihre Besoldungs- bzw. Entgeltnachweise abrufen können. Ihnen werden alle Besoldungs- und Entgeltnachweise seit 01.01.2019 sowie die zukünftigen ab der letzten Woche des jeweiligen Monats bereitgestellt.
Weitere Anwendungen, dazu gehört der web-basierte Abruf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung und Ihrer DEÜV Meldungen stehen ab Ende März 2020 zur Verfügung.
Der Beschreibung unter dem Direktzugang 207098 [1] können Sie entnehmen, wie Sie auf die web-basierten Anwendungen zugreifen und entweder Ihre Besoldungs- bzw. Entgeltnachweise oder Ihre Bescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigung, DEÜV Meldung) abrufen, ausdrucken und abspeichern können.
Bitte beachten Sie, dass für den Aufruf eine gültige TAN zwingend erforderlich ist. Informationen zum TAN-Verfahren erhalten Sie von der ZE Campusmanagement unter dem Direktzugang 74276 [2].
Wenn Sie nicht provisioniert sind, erhalten Sie Ihre Besoldungs- bzw. Entgeltnachweise, Lohnsteuerbescheinigungen und DEÜV Meldungen weiterhin ausgedruckt per Hauspost.
Bitte beachten Sie des Weiteren, dass Ihnen mit dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses der Zugriff auf die web-basierten Anwendungen entzogen wird. Sichern Sie sich daher vorher alle notwendigen Unterlagen.
Anleitungen
- Anleitung Bescheinigungswesen PDF, 843 KB
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nste/konto_karte/tan_verfahren/parameter/de/font6/minhi
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