Servicebereich Personal

Prämien & zusätzliche Bezüge für Leistungen

Seit Inkrafttreten des Tarifvertrags der Länder für die Berliner Hochschulen (TV-L BH) ist es möglich, besondere herausragende Leistungen von Beschäftigten durch die Vergabe von Leistungsprämien zu honorieren. Mit der Vergabe von Prämien soll die Motivation, insbesondere die Motivation zu außergewöhnlichem Einsatz für die TU Berlin, gefördert werden. Ziel ist es gleichermaßen die Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten zu stärken und zugleich moderne und effiziente Organisationsstrukturen zu schaffen.
Besondere Leistungen können in allen Bereichen, insbesondere bei der Erreichung der in dem Leitbild der Technischen Universität Berlin verfolgten Ziele, erbracht werden.

Anträge auf Sonder- oder Prämienzahlungen aus Drittmitteln können Sie nach Maßgabe der in der Dienstvereinbarung (Dienstvereinbarung zu Sonderzahlungen im Drittmittelbereich und zur Gewährung von Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte aus Drittmitteln bzw. Haushaltsmitteln) genannten Voraussetzungen bei Ihrem zuständigen Personalteam eingereichen. Verwenden Sie dazu bitte die auf dieser Seite bereitgestellten Antragsformulare.
Die Dienstvereinbarung steht Ihnen auf dieser Webseite als Download-Datei zur Verfügung. Sie enthält alle Regelungen sowie die Voraussetzungen und Beschreibung der Verfahrenabläufe.

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Abteilung II – Personal und Recht

Einrichtung Abteilung II – Personal und Recht
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10623 Berlin

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