Kindergeld
Das sogenannte Kindergeld soll in Deutschland die grundlegende Versorgung von Kindern sicherstellen. Anspruch auf Kindergeld haben Sie, wenn:
- Ihr Kind unter 18 Jahren alt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Kindergeld für volljährige Kinder beantragen und erhalten,
- Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
- Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist.
Wer zahlt das Kindergeld?
Die Technische Universität Berlin hat zum 01. November 2018 ihre Eigenschaft als Familienkasse auf der Grundlage einer Änderung des Einkommensteuergesetzes abgegeben. Die Zuständigkeit für die Entscheidung eines Anspruchs und die Auszahlung des Kindergeldes liegt nun bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA). Berechtigte können an allen Familienkassenstandorten sowie bei allen Agenturen für Arbeit Anträge oder Unterlagen einreichen oder abholen. Richten Sie sich an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (Link zum Kontakt siehe unten). Das Familienbüro der TU Berlin berät Sie bei Fragen rund um das Kindergeld ebenfalls gern.
Kontakt
Servicebereich Personal
Abteilung II – Personal und Recht
Einrichtung | Abteilung II – Personal und Recht |
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