Servicebereich Personal

Jubiläum nach Beschäftigungs- bzw. Dienstzeiten an der TU Berlin

Als Beamtin oder Beamter und als Tarifbeschäftige bzw. Tarifbeschäftigter erhalten Sie, wenn Sie einen gewissen Zeitraum an der TU Berlin beschäftigt waren, eine sogenannte Jubiläumszuwendung, d.h. zusätzliches einmaliges Geld verbunden mit einer Danksagung. Damit wird Ihre treue Arbeitskraft honoriert. Es kommt dabei nicht auf den Umfang Ihrer Beschäftigung oder angefallene Beurlaubungszeiten (das sind auch Elternzeiten etc.), die Höhe des Entgelts oder der Dienstbezüge an.

Die Regelungen über die Dauer der Beschäftigungszeit als Voraussetzung für das Jubiläumsgelb sowie die Höhe der Zuwendung unterscheiden sich dabei zwischen Tarifbeschäftigten und Beamt*innen. Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Webseite.

Regelungen für Tarifbeschäftigte

Wenn Sie eine Beschäftigungszeit von 25 Jahren vollendet haben, erhalten Sie ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 Euro, bei 40 Jahren 500 Euro. Als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter erhalten Sie anlässlich dieser Jubiläen außerdem einen freien Tag. Rechtsgrundlage dafür ist §34 Abs. 3 TV-L Berliner Hochschulen.

 

BeschäftigungszeitraumHöhe in €
25 Jahre350 €
40 Jahre500 €

Regelungen für Beamt*innen

Für Beamt*innen wurde die Vorschrift über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen (JubVO) mit Wirkung vom 01.01.2005 aufgehoben. Damit entfiel die rechtliche Grundlage für die Berechnung des Jubiläumsdienstalters, für die Zahlung einer Jubiläumszuwendung sowie für die Gewährung eines freien Tages.

Am 17.06.2016 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz zur Wiedereinführung von Jubiläumszuwendungen für Beamt*innen sowie Richter*innen beschlossen. Danach erhalten Sie als Beamtin bzw. Beamter nach einer Dienstzeit von 25 Jahren 350 €, nach einer Dienstzeit von 40 Jahren 450 € und nach einer Dienstzeit von 50 Jahren 550 €.
Das Gesetz regelt abschließend, welche Zeiten für das Dienstjubiläum zu berücksichtigen sind. Gegebenenfalls nach der bis zum 31.12.2004 geltenden Jubiläumsverordnung festgesetzte Jubiläumsdienstalter sind dabei ohne Belang.

Eine Geldzuwendung zur Honorierung treu geleisteter Dienste erhalten diejenigen Beamt*innen, deren 25-, 40- bzw. 50-jähriges Dienstjubiläum bei der Neufestsetzung auf die Zeit nach dem 01.01.2016 (Inkrafttreten des Gesetzes) fällt. Sofern es die dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird Ihnen am Tag der Danksagung nach Aushändigung der Dankurkunde für den Rest des Tages Dienstbefreiung gewährt.

DienstzeitraumHöhe in €
25 Jahre350 €
40 Jahre450 €
50 Jahre550 €
Jubiläumsgeld nach Dienstjahren

Kontakt

Servicebereich Personal

Abteilung II – Personal und Recht

Einrichtung Abteilung II – Personal und Recht
Gebäude Hauptgebäude
Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin

Standort