Servicebereich Personal

Hamburger Modell

Stufenweise Wiedereingliederung in den Job nach längerer Krankheit

Mit dem sogenannten Hamburger Modell sollen arbeitsunfähige Beschäftigte nach länger andauernder, schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung herangeführt werden. Diese stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation und erfolgt aus therapeutischen Gründen. Sie dient der Erprobung und dem Training der Arbeits- und Leistungsfähigkeit der bzw. des arbeitsunfähigen Beschäftigten am bisherigen Arbeitsplatz.

Die Dauer einer stufenweisen Wiedereingliederung beträgt in der Regel zwischen sechs Wochen und sechs Monaten.

 

Regelungen für Beamt*innen

Feststellung über die Dienst(un)fähigekeit, Auswirkungen auf Dienstbezüge und Urlaub

Kann die volle Dienstfähigkeit einer Beamt*in bzw. eine Beamten innerhalb von sechs Monaten nicht wiederhergestellt werden, wird vom Vorliegen einer dauernden Dienstunfähigkeit ausgegangen. Das Personalteam wird in diesem Fall eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen.

Während der stufenweisen Wiedereingliederung besteht grundsätzlich Dienstfähigkeit, d.h. es werden die Dienstbezüge gezahlt. Für die Zeit, um die die Arbeitszeit aufgrund der stufenweisen Wiedereingliederung reduziert ist, wird eine anteilige Dienstbefreiung gewährt. Das genehmigte Fernbleiben vom Dienst hat keinen Einfluss auf die Zahlung der Dienstbezüge. Wichtig: Die Dienstunfähigkeiten ist auch während des Hamburger Modells müssen Sie unverzüglich anzuzeigen/nachzuweisen. Urlaub während des Hamburger Modells ist möglich.

Typischer Ablauf einer stufenweisen Wiedereingliederung

Wenn die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt feststellt, dass die bisherige Tätigkeit – zumindest teilweise – wieder verrichtet werden kann und Sie einer stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen, stellen Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt einen Stufenplan, den sogenannten Wiedereingliederungsplan auf. In diesem Plan werden die Abfolge und Dauer einzelner Belastungsstufen und ggf. die notwendige Vermeidung bestimmter Tätigkeiten und Belastungen festgehalten. Hierzu dient ein Formular, das Ihnen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt ausstellt.

Sobald Ihnen der Wiedereingliederungsplan vorliegt, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Personalteam in Verbindung und legen ihn vor. Das Personalteam wird einen Bescheid zur stufenweisen Wiedereingliederung erteilen und die stufenweise Wiedereingliederung kann beginnen.

Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt überprüft den Verlauf der stufenweisen Wiedereingliederung in medizinischer Hinsicht. Wird die Dienstfähigkeit bereits vor dem Ablauf des im Stufenplan vorgesehenen Zeitrahmens für vollumfänglich erklärt, gilt die stufenweise Wiedereingliederung von diesem Zeitpunkt an als abgeschlossen.

Um einen möglichst reibungslosen Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung zu gewährleisten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem geplanten Beginn (nach Möglichkeit zwei Wochen vorher) mit Ihrem Personalteam in Verbindung.
Bitte informieren Sie auch Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzen rechtzeitig über die beabsichtigte stufenweise Wiedereingliederung und den voraussichtlichen Beginn.

Regelungen für Tarifbeschäftigte

Arbeitsunfähigkeit und Kranken- bzw. Übergangsgeld

Während der stufenweisen Wiedereingliederung besteht für Tarifbeschäftigte weiterhin Arbeitsunfähigkeit, d.h. es besteht weiter Anspruch auf Krankenbezüge (durch den Arbeitgeber nach den tariflichen Vorschriften) bzw. Kranken- oder Übergangsgeld (durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger nach den gesetzlichen Vorschriften).
Ein höherer Anspruch oder eine längere Bezugsdauer der o.g. Leistungen besteht nicht.

Typischer Ablauf einer stufenweisen Wiedereingliederung

Wenn die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt feststellt, dass die bisherige Tätigkeit – zumindest teilweise – wieder verrichtet werden kann und Sie einer stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen, stellen Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt einen Stufenplan, den sogenannten Wiedereingliederungsplan auf. In diesem Plan werden die Abfolge und Dauer einzelner Belastungsstufen und ggf. die notwendige Vermeidung bestimmter Tätigkeiten und Belastungen festgehalten. Hierzu dient ein Formular, das Ihnen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt ausstellt.

Sobald Ihnen der Wiedereingliederungsplan vorliegt, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Personalteam in Verbindung und legen ihn vor. Das Personalteam wird Sie bitten, sich mit dem Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) in Verbindung zu setzen. Der Betriebsärztliche Dienst wird den vorgeschlagenen Ablaufplan hinsichtlich der an Ihrem Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen begutachten und ggf. flankierende Arbeitsplatzmaßnahmen vorschlagen oder auch mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt abstimmen.
Wenn die positive Stellungnahme des Betriebsärztlichen Dienstes vorliegt, wird Ihr Personalteam mit Ihnen eine kurze Vereinbarung zur stufenweisen Wiedereingliederung abschließen.

Außerdem müssen Sie die Zustimmung Ihrer Krankenkasse einholen. Die Zustimmungen der Personalstelle und Ihrer Krankenkasse sind vor Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung zwingend erforderlich.

Während der stufenweisen Wiedereingliederung überprüft Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt den Verlauf der Wiedereingliederung in medizinischer Hinsicht. Jede sich hieraus ergebende Veränderung bezüglich des festgelegten Ablaufplans der stufenweisen Wiedereingliederung erfordert eine Änderung in der mit Ihnen geschlossenen Vereinbarung und muss dem Personalteam mitgeteilt werden.

Wird die Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem Ablauf des im Stufenplan vorgesehenen Zeitrahmens für beendet erklärt, gilt die stufenweise Wiedereingliederung von diesem Zeitpunkt an als abgeschlossen.

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Abteilung II – Personal und Recht

Einrichtung Abteilung II – Personal und Recht
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