Inhalt des Dokuments
Hamburger Modell für Beamtinnen und Beamte
(verwandtes Thema: Hamburger Modell für Tarifbeschäftigte)
Das so genannte "Hamburger Modell" ist eine Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bis zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit.
Auf der Grundlage einer Empfehlung des/der behandelnden Arztes/Ärztin, der eine begrenzte Einsatzfähigkeit als Rehabilitationsmaßnahme bestätigt, wird eine teilweise Freistellung der Beamtin/ des Beamten vom Dienst gestattet.
Der Beamte/die Beamtin gilt während der Dauer des Hamburger Modells als dienstfähig.
Das genehmigte Fernbleiben vom Dienst während des Hamburger Modells hat keinen Einfluss auf die Höhe der Besoldung.
Die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub während des Genehmigungszeitraumes ist grundsätzlich möglich.
Bitte beachten Sie, dass sie auch das Vorliegen einer eventuell erneut eingetretenen Dienstunfähigkeit während des laufenden Bewilligungszeitraumes unverzüglich anzeigen müssen.
Rechtliche Grundlagen
- Die stufenweisen Wiedereingliederung PDF, 104 KB