Inhalt des Dokuments
Hamburger Modell für Beamtinnen und Beamte
(verwandtes Thema: Hamburger Modell für Tarifbeschäftigte [1])
Das so genannte "Hamburger Modell" ist eine Maßnahme zur
stufenweisen Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bis zur
Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit.
Auf der Grundlage einer Empfehlung des/der behandelnden
Arztes/Ärztin, der eine begrenzte Einsatzfähigkeit als
Rehabilitationsmaßnahme bestätigt, wird eine teilweise Freistellung
der Beamtin/ des Beamten vom Dienst gestattet.
Der Beamte/die Beamtin gilt während der Dauer des Hamburger Modells als dienstfähig.
Das genehmigte Fernbleiben vom Dienst während des Hamburger
Modells hat keinen Einfluss auf die Höhe der Besoldung.
Die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub während des
Genehmigungszeitraumes ist grundsätzlich möglich.
Bitte beachten Sie, dass sie auch das Vorliegen einer eventuell erneut eingetretenen Dienstunfähigkeit während des laufenden Bewilligungszeitraumes unverzüglich anzeigen müssen.
Rechtliche Grundlagen
- Die stufenweisen Wiedereingliederung PDF, 104 KB
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LBG%2Fcont%2FBlnLBG.P59.htm
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