Deutsche Rentenversicherung

Flexirente

Vorgezogene Altersrente und Hinzuverdienst

Altersrenten können ab 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben. Bis 31.12.2022 lag die Hinzuverdienstgrenze vor Erreichen des regulären Rentenalters bei 46.060 Euro im Jahr, ohne dass ihre Altersrente gekürzt wurde.

Freiwillige Versicherung auch für Altersvollrentner

Die Rente kann alternativ zum Hinzuverdienst auch durch freiwillige Beiträge erhöht werden. Wer eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen und damit die spätere Regelaltersrente erhöhen. Diese Regelung galt bisher nur für Altersteilrentner und Erwerbsminderungsrentner. Seit Januar 2017 dürfen sich nun auch Bezieher einer vorzeitigen Altersvollrente freiwillig versichern. Für wen sich die Beitragszahlung lohnen kann, erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus

Wenn Sie Ihre Regelaltersrente erst später in Anspruch nehmen und noch eine Zeit lang weiter arbeiten, hat das Vorteile für Sie: Für jeden Monat, den Sie über Ihre Regelaltersgrenze hinaus noch arbeiten und keine Rente beziehen, gibt es einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wenn Sie Ihre Rente also um ein Jahr hinausschieben, bekommen Sie allein dafür einen Zuschlag von 6 Prozent.

Zusätzlich erhöht sich die Rente durch die laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen Sie nun nicht mehr zahlen.

Arbeiten neben der Regelaltersrente

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie ab dem Folgemonat unbegrenzt hinzuverdienen. Der Hinzuverdienst hat grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf die Höhe Ihrer Altersrente, weil Sie versicherungsfrei sind und somit keine eigenen Rentenbeiträge mehr zahlen.

Sie haben jetzt aber die Möglichkeit, gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten. Dies kann nur für die Zukunft und nicht rückwirkend erfolgen. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente durch die von Ihnen und vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.

Beispiel:
Rentnerinnen und Rentner, die über die reguläre Altersgrenze hinaus einen Minijob ausüben, können eigene Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen und damit ihre Rente steigern. Bei einem monatlichen Einkommen von 520 Euro und einer Beitragszahlung von 18,72 Euro steigt die Rente nach einem Jahr um rund 5 Euro. Damit fließen die gezahlten Beiträge in weniger als vier Jahren zurück ins Portemonnaie.

Ausgleich von Rentenabschlägen

Wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze bereits eine Altersrente in Anspruch nehmen, müssen Sie im Allgemeinen für jeden Monat, den Sie die Rente früher beziehen, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Sie können diese Abschläge durch eine Sonderzahlung aber ganz oder teilweise ausgleichen und das bereits ab dem 50. Lebensjahr. Sollten Sie eine Sonderzahlung geleistet haben und dann doch nicht vorzeitig in Rente gehen, erhöhen diese Beiträge die spätere Rente. Zurückgezahlt werden können Sie nicht.

Sie wollen wissen, welchen Betrag Sie aufwenden müssten, um Ihre Rentenabschläge auszugleichen? Dann stellen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“. Diese spezielle Rentenauskunft informiert Sie über die Rentenhöhe zu Ihrem gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der daraus entstehenden Rentenminderung und über den Betrag, den Sie freiwillig zum Ausgleich der Rentenminderung leisten können.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK