Servicebereich Personal

Familienzuschlag bzw. Ortszuschlag

Zuschlag für Beamt*innen

Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Besoldung für Beamt*innen. Er wird in Abhängigkeit vom Familienstand und der Kinderanzahl gewährt und zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. 

Der im Beamtenbereich verwendete Begriff „Familienzuschlag“ entspricht dem Ortszuschlag der Stufe 2 und folgender Stufen im Tarifbereich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt auf dieser Seite. Hierin werden auch die einzelnen Staffelungen erläutert, und zwar

  • nach der Besoldungsgruppe bzw. der Tarifklasse, der die Vergütungsgruppe zugeteilt ist, und
  • nach der Stufe, die den Familienverhältnissen entspricht

sowie Fragen rund um den Zuschlag für

  • Verheiratet oder Personen in eingetragener Lebenpartnerschaft
  • Ledige
  • Geschiedene oder aufgehobene Lebenspartnerschaften
  • Verwitwete.

Änderungen in Ihren persönlichen Familienverhältnissen müssen Sie anzeigen

Änderungen in Ihren persönlichen Familienverhältnissen müssen Sie schriftlich dem Servicebereich Personal mitteilen, damit Ansprüche nicht verloren gehen oder Überzahlungen bzw. Rückzahlungen Ihrerseits vermieden werden. Eine Änderung kann bspw. eintreten, wenn Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin bzw. Ihr Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin eine Tätigkeit aufnimmt oder wenn Ihr Kind die Ausbildung beendet usw. Sie haben sich mit der gegenüber der TU Berlin abgegebenen „Erklärung“ verpflichtet, solche Änderungen sofort anzuzeigen, z.B. auch dann, wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartner getrennt leben, geschieden sind oder zu berücksichtigende Kinder außerhalb Ihres Haushalts leben. Bitte beachten Sie: Familienzuschlagsanteile, die Sie infolge unterlassener, unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Anzeige zuviel erhalten haben, werden zurückgefordert. Bitte vermeiden Sie durch rechtzeitige und vollständige Anzeigen, dass Anteile gezahlt werden, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für alle Seiten, die TU Berlin und Sie, ist eine Änderung für die Vergangenheit wegen unterlassener oder verspäteter Anzeige unerfreulich.

Kontakt

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Abteilung II – Personal und Recht

Einrichtung Abteilung II – Personal und Recht
Gebäude Hauptgebäude
Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin

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