Besoldung
Dienstbezüge von Beamt*innen
Als Besoldung werden die Dienstbezüge der Beamt*innen bezeichnet. Die Höhe der Besoldung bestimmt das Gesetz. Tariferhöhungen, die für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst vereinbart wurden, sind darum nicht unmittelbar auf die Beamt*innenbesoldung übertragbar.
Als Beamtin bzw. Beamter haben Sie - unabhängig von Ihrer Besoldungsgruppe - Anspruch auf
- ein Ihrem Amt entsprechendes Grundgehalt,
- eine jährliche Sonderzahlung,
- vermögenswirksame Leistungen
- einen Familienzuschlag (sofern die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden).
Sind Sie sogenannte/r Laufbahnbeamtin bzw -beamter, so wird die Höhe Ihres Grundgehalts nach der Ihrem Amt entsprechenden Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A und der erreichten Erfahrungsstufe bemessen. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann Ihnen darüber hinaus eine Stellenzulage gewährt werden.
Professorinnen und Professoren, die nach dem 31.12.2004 in ein Beamtenverhältnis berufen wurden, erhalten ein Grundgehalt nach der Besoldungsordnung W. Zusätzlich erhalten sie Leistungsbezüge in Höhe ihrer jeweiligen Berufungs- bzw. Bleibezusage.
Waren Sie bereits zum Zeitpunkt der Einführung der W-Besoldung im Dienst, so erhalten Sie weiterhin ein Grundgehalt, das sich nach der Besoldungsordnung C und ihrem Besoldungsdienstalter richtet. Zusätzlich erhalten Sie, sofern dies in Ihrer Berufungs- bzw. Bleibeverhandlung vereinbart wurde, Zuschüsse zum Grundgehalt.
Gut zu wissen: Die an Besoldungsempfänger*innen im Ruhestand gezahlten Bezüge heißen Versorgung.
Erfahrungsstufen
Durch die Überleitung der Beamt*innen in das neue Besoldungsrecht des Landes Berlin ist seit dem 1. August 2011 eine neue Besoldungsstruktur entstanden.
Die bislang geltende Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A wurde von einer neuen Besoldungstabelle abgelöst, wobei die bisherigen 12 Stufen der 15 Besoldungsgruppen durch 8 Stufen ersetzt wurden. Die neuen Stufen der Beamtenbesoldung weisen nun einen Jahreswechselrhythmus von 2, 3 und 4 Jahren auf.
Der Aufstieg innerhalb der Beamtenbesoldung ist an die Berufserfahrung gekoppelt. Dieses Erfahrungsprinzip wirkt sich auf die neue Tabellenstruktur aus.
Durch eine stetig wachsende Berufserfahrung wird ein Stufenaufstieg automatisch nach 2, 3 oder 4 Jahren vorgenommen. Zusätzliche Qualifikationen werden angerechnet und können zu einem schnelleren Aufstieg führen. Ebenso Berücksichtigung finden Kindererziehung und Pflegezeiten.
Kontakt
Servicebereich Personal
Abteilung II – Personal und Recht
Einrichtung | Abteilung II – Personal und Recht |
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