Servicebereich Personal

Personal einstellen

Um den geeigneten und ausgewählten Bewerber bzw. die Bewerberin einzustellen, müssen Sie nach Abschluss des Auswahlverfahrens den sogenannten Einstellungsantrag inkl. der Anlagen an das zuständige Personalteam senden, und zwar vollständig und unterschrieben. Vorher müssen verschiedene Gremienvertretungen (Frauenbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung) involviert werden. Planen Sie dies zeitlich mit ein. Um den Prozess so zügig  und reibungslos wie möglich abwickeln zu können, sollten Sie den Antrag auf Einstellung also unbedingt rechtzeitig stellen.

Fristen & Dauer des Prozesses

Bei planbaren Verfahren rechnen Sie bitte mit einer Vorlauffrist von vier Wochen. Bei außerplanmäßigen und eilbedürftigen Anträgen sprechen Sie bitte frühzeitig Ihr zuständiges Personalteam an, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.

Nicht-EU-Bürger*innen

Hinsichtlich des Verfahrens zur Einstellung von Nicht-EU-Bürger*innen beachten Sie bitte, dass vor Arbeitsaufnahme ein gültiger Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme der entsprechenden Erwerbstätigkeit berechtigt, vorliegen muss. Ggf. stellt Ihr Personalteam ein Anforderungsschreiben zur Vorlage bei der Ausländerbehörde bzw. Deutschen Botschaft aus. Desweiteren berät Sie gern Ihr zuständiges Personalteam hinsichtlich der Einstellung von Nicht-EU-Bürger*innen.

Bei den jeweiligen Beschäftigungsgruppen beachten Sie bitte unten stehende Hinweise.

Lupe auf Computertastatur © Agence Olloweb

Wo liegt mein Vorgang?

Sie möchten wissen, welchen Bearbeitungsstatus Ihr Einstellungsvorgang gerade hat? Dann wenden Sie sich bitte an unseren zentralen Posteingang. Ihre Anfrage wird dann entsprechend weitergeleitet und bearbeitet.

zu den Kontaktdaten

Nicht-wissenschaftliches Personal

Technische und administrative Beschäftigte, Bibliotheksbeschäftigte

Sofern Bewerbungen online eingereicht wurden, bitten wir Sie, diese auszudrucken oder auf einem Datenträger zu speichern und diesen zu übersenden.

Folgende Unterlagen müssen Sie zur Einstellung einreichen. Sie gelten sowohl für Haushaltsstellen als auch über Drittmittel finanziertes Personal:

Auszufüllen von der einstellenden Person:

Auszufüllen von einzustellender Person:

 

Wissenschaftliches Personal

Haushalts- und Drittmittelstellen

Sofern Bewerbungen online eingereicht wurden, bitten wir Sie, diese auszudrucken oder auf einem Datenträger zu speichern und diesen zu übersenden.

Folgende Unterlagen müssen Sie zur Einstellung einreichen. Sie gelten sowohl für Haushaltsstellen als auch über Drittmittel finanziertes Personal:

Auszufüllen bzw. zu erstellen von der einstellenden Person:

Auszufüllen von einzustellender Person:

Hinweise:

Erläuterungen zur Dauer und zum Umfang der Beschäftigung von wissenschaftlichen Beschäftigten aus Haushalts- und Drittmitteln können Sie dem Rundschreiben zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom 08.03.2016 entnehmen.

Zugangsvoraussetzungen: Die Zugangsvoraussetzungen für die Beschäftigtengruppe (Anlage G) aufgeführt.

Studentische Beschäftigte

Sofern Bewerbungen online eingereicht wurden, bitten wir Sie, diese auszudrucken oder auf einem Datenträger zu speichern und diesen zu übersenden.

Folgende Unterlagen müssen Sie zur Einstellung einreichen:

Auszufüllen von einstellender Person:

Auszufüllen von einzustellender Person:

Hinweise:

Zugangsvoraussetzungen: Die Zugangsvoraussetzungen für die Beschäftigtengruppe sind in der Anlage G aufgeführt.

Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel für vier Semester zu begründen oder zumindest an die Laufzeit der jeweiligen Drittmittelprojekte anzupassen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind auf den jeweiligen Einstellungs-/Verlängerungsanträgen gesondert zu begründen.

Der monatliche Beschäftigungsumfang soll jeweils 41, 60 oder 80 Stunden betragen.

Absage für Bewerber*innen

Zwischen der Absage der unterlegenen Bewerber*innen und dem Abschluss des Arbeitsvertrages der bzw. des Einzustellenden müssen mindestens 14 Tage liegen. Damit wird der Rechtsprechung Rechnung getragen. Diese verlangt, dass öffentliche Arbeitgeber erst frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Unterrichtung der unterlegenen Bewerber*innen eine Einstellung vornimmt.

In der Regel sollten die Absagen an die unterlegenen Bewerber*innen erst nach Abschluss des Personalratsbeteiligungsverfahrens versendet werden. Sofern ein schnellerer Abschluss des Arbeitsvertrages notwendig ist, bestehen keine Bedenken, den unterlegenen Bewerber*innen zu einem früheren Zeitpunkt die Absagen zukommen zu lassen. Frühester Termin ist dabei
der Zeitpunkt nach Abschluss der Auswahlgespräche.

Eine Absage an die unterlegenen Bewerber*innen hat schriftlich zu erfolgen. Die Absage kann auch per Mail erfolgen.
 

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