Anforderungsprofil und dienstliche Beurteilung
Anforderungsprofile
Anforderungsprofile beschreiben die zur Wahrnehmung eines Aufgabengebietes geforderten fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen. Sie dienen der Personalauswahl und bilden die Grundlage für die Dienstliche Beurteilung der Laufbahnbeamten.
Dienstliche Beurteilung von Beamt*innen
Die dienstliche Beurteilung von Beamt*innen soll ein aussagefähiges Bild über ihre Leistung und Befähigung zeichnen, gemessen an den Anforderungen einer konkreten Stelle. Sie wird regelmäßig (alle 5 Jahre) und aus besonderen Anlässen, z.B. vor Ablauf der Probezeit, bei einem Wechsel der Dienstbehörde, auf Antrag, erstellt.
Zuständig für die Erstellung der Dienstlichen Beurteilung sind ein Erstbeurteiler bzw. eine Erstbeurteilerin, in der Regel die oder der unmittelbare Vorgesetzte, und ein Zweitbeurteiler, d.h. eine höhere vorgesetzte Person, die für die einheitliche Anwendung Sorge tragen soll. Im Einvernehmen mit Beamt*innen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, kann von der regelmäßigen Beurteilung abgesehen werden.
Voraussetzung für die Erstellung einer dienstlichen Beurteilung ist, dass für jeden Beamtendienstposten ein Anforderungsprofil vorliegt. In diesem ist für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen laufbahnrechtlichen, fachlichen und außerfachlichen Anforderungen abstrakt – also ohne Bezug zum Stelleninhaber bzw. zur Stelleninhaberin – dargestellt und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Wahrnehmung der Aufgaben gewichtet.
Gut zu wissen: Die gesetzlichen Vorschriften über die dienstliche Beurteilung von Beamt*innen gelten nicht für Hochschullehrer*innen.
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Servicebereich Personal
Abteilung II – Personal und Recht
Einrichtung | Abteilung II – Personal und Recht |
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