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Diensteid
Beamte leisten bei der erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis einen Diensteid (Vereidigung) mit folgendem Wortlaut:
“Ich schwöre / ich gelobe, dass ich mein Amt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung von Berlin in Übereinstimmung mit den Gesetzen zum Wohle der Allgemeinheit ausüben und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen werde; ggf: so wahr mir Gott helfe”.
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