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Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten und als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen nach Maßgabe des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes (BiUrlG). Den Anspruch haben alle Arbeitnehmer/innen.
Nicht anspruchsberechtigt sind Beamte, die älter als 25 Jahre sind, für sie gelten die Sonderurlaubsverordnungen des öffentlichen Dienstes.
Näheres zum Inhalt und zur Anwendung des Gesetzes finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen unter folgendem Link:
Anträge
- Antrag Bildungsurlaub PDF, 12 KB
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