Servicebereich Personal

Dienst- bzw. Arbeitsunfall

Um einen Dienst-/Arbeitsunfall handelt es sich, wenn bei Ihnen ein Körperschaden bei der Durchführung Ihrer dienstlicher Tätigkeiten oder auf Ihrem Arbeitsweg eingetreten ist.

Verhalten bei Unfall

Die folgenden Regelungen gelten sowohl für Arbeits- und Wegeunfälle als auch für Sportunfälle.

Verletzte versorgen, Unfall melden

Verletzte, für die eine ärztliche Behandlung erforderlich ist oder sein könnte, sind unverzüglich

  • einer durchgangsärztlichen Praxis  („D-Arzt“ – Fachärztliche Praxis für Chirurgie, Unfallchirurgie oder Orthopädie)
    oder
  • im Krankenhaus (Erste-Hilfe, Notaufnahme)
    oder
  • dem Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) der TU Berlin, Hauptgebäude, Raum H 7128, Tel.: (0)30 - 314 25080 in Begleitung vorzustellen.

Adressen und Telefonnummern der Praxen befinden sich auf der entsprechenden grünen Notruftafel in Ihren Büroflächen.

Bei Augen-, Hals-, Nasen-, Ohrenverletzung ist eine entsprechende fachärztliche Praxis aufzusuchen.

Ferner müssen Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzte bzw. Vorgesetzen über den Unfall informieren.

Bei schweren Unfällen (Gliedmaßenverlust, Unfälle mit Todesfolge, Unfälle mit mehreren Verletzten) sofort telefonisch oder per Fax an folgende Stellen melden:

  • Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU) Telefon: (0)30 - 314 28888, Fax: 21145
  • Betriebsärztlicher Dienst (BÄD) Telefon: (0)30 - 314 25080, Fax: 73627
  • Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi), Telefon: (0)30 902545-0, Fax: (0)30 902880-53
  • Unfallkasse Berlin (UKB) Telefon: (0)30 7624-0, Fax: (0)30 7624-1109
  • Personalrat der TU Berlin (PersRat) Telefon: (0)30 - 314 22901, Fax: (0)30 - 314 23269

Bis zum Eintreffen der Mitarbeiter*innen der oben genannten Stellen darf die Unfallstelle nicht verändert werden. Die Verletztenversorgung hat jedoch Vorrang.

Warum ist eine Unfallanzeige notwendig?

Der Versicherungsschutz kann nur dann wirksam werden, wenn Sie Ihren Unfall unverzüglich melden. Unfallanzeigen (= Ausfüllen einer Unfallanzeige) dienen nämlich dazu, dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist.

Die Unfallmeldungen und -anzeigen dienen den Fachkräften für Arbeitssicherheit (SDU) und dem Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) der TU Berlin als Grundlage für die nach Arbeitsschutzgesetz zu erfüllenden Aufgaben zur Unfallverhütung. Sie enthalten wichtige Hinweise für Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um ähnlich gelagerte Unfälle in Zukunft zu vermeiden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beschreibung des Unfallgeschehens zutreffend, vollständig und aussagekräftig ist. Nur dann kann die Unfallursache richtig beurteilt und es können den Vorgesetzten entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen werden.

Die Unfallkasse behält sich die Überprüfung der Sachverhalte vor (3-Tage-Regel). Eine Unfallanzeige ist immer auszufüllen, wenn infolge der Unfallverletzung 3 Tage Krankheit folgen oder Kosten entstanden sind oder die Entstehung nicht ausgeschlossen werden kann.

Alle sonstigen Hilfeleistungen (bei sogenannten Bagatellunfällen) müssen Sie im Verbandbuch dokumentieren, das in den Erste-Hilfe-Kästen an Ihrem Arbeitsort (z.B. in Ihrem oder einem nahe geliegenden Büro oder der Werkstatt) vorhanden sein muss. Das Verbandbuch ist 5 Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation sichert in der Regel den Versicherungsschutz bei möglichen Spätfolgen eines Unfalls oder Verletzungen, die zunächst als „Bagatellunfall“ erscheinen.

Regelungen für Beamt*innen

Sie sind Beamtin oder ein Beamter und durch einen Dienstunfall verletzt? Dann wird Ihnen die sogenannte Unfallfürsorge gewährt. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Dienstunfall werden in voller Höhe erstattet soweit sie notwendig und angemessen sind.

Voraussetzung für die Gewährung von Unfallfürsorge ist die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall. Hierfür müssen Sie zeitnah eine Unfallanzeige (PDF)erstatten. Für die Geltendmachung von möglicherweise entstandenen Sachschäden gilt eine Ausschlussfrist von 3 Monaten nach dem Unfall.

Sofern Sie ärztliche oder sonstige Hilfen in Anspruch genommen haben, benötigt die Personalstelle

  • die Originalrechnungen,
  • eine Erklärung über die Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht
  • eine Erklärung, dass die den Unfall betreffenden Rechnungen weder bei der Beihilfestelle noch bei der privaten Krankenkasse geltend gemacht wurden.

Die Rechnungen dürfen sich nur auf die Behandlung von Dienstunfallfolgen beziehen, d.h. sie dürfen keine dienstunfall-fremden Leistungen enthalten. Aus der Rechnung müssen außerdem die Diagnose des Arztes sowie die Leistungsnummern und Steigerungsfaktoren der Gebührenordnung für Ärzte hervorgehen.

Regelungen für Tarifbeschäftigten

Für Tarifbeschäftigte gibt es einen gesonderten Vordruck zur Meldung eines Arbeitsunfalls. Diesen finden Sie auf der Internetseite der Unfallkasse Berlin. Bitte beachten Sie, dass die TU Berlin keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen übernimmt.

Bitte drucken Sie die Unfallanzeige in 5-facher Ausfertigung aus. Unterschreiben Sie alle Exemplare und senden Sie diese an Ihr zuständiges Personalteam.

Weiterführende Informationen zum Thema Unfallanzeige erhalten Sie über die Stabsstelle Sicherheitstechnischer Dienst und Umweltschutz (SDU) der TU Berlin.

Bitte beachten Sie außerdem: Sie sind verpflichtet, Unfälle, die auf ein Verschulden Dritter zurückzuführen sind, Ihrem Personalteam anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn es kein Arbeits- oder Wegeunfall war.

Kontakt

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Abteilung II – Personal und Recht

Einrichtung Abteilung II – Personal und Recht
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Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin

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