Servicebereich Personal
TU Berlin: Servicebereich Personal © stockfour/shutterstock
Servicebereich Personal

Der Servicebereich Personal kümmert sich um alle Anlegenheiten rund um Ihr Beschäftigungsverhältnis an der TU Berlin, angefangen beim Eintritt in den Dienst, über Ihre Gehaltszahlungen und -nachweise bis hin zur Alterszusatzversorgung.
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Meistgesuchte Themen

Verträge © Freshh Connection/www.unsplash.com

Werk- oder Honorarverträge

Werkverträge dürfen Sie grundsätzlich nur mit Personen abschließen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis zur TU Berlin stehen. Ausnahmen gelten für Beschäftigte, die eine Genehmigung zur Nebentätigkeit haben. Alle Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Abteilung III – Finanzen.

Firmenticket © Tetiana SHYSHKINA

Firmenticket

Als Beschäftigte/r der TU Berlin können Sie das sogenannte Firmenticket, auch als Jobticket bekannt, mit einem Abonnement bei der S-Bahn abschließen. Damit fahren Sie 5% günstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Alle weiteren Informationen finden Sie unter Services A - Z - Firmenticket.

Mutterschutz & Elternzeit © Jelleke Vanooteghem/unsplash

Mutterschutz & Elternzeit

Mutterschutz gilt für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, und zwar vor und nach der Geburt ihres Kindes. Im Anschluss an die Geburt Ihres Kindes haben dann beide Elternteile Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Lesen Sie mehr über Ihre Rechte und Ansprüche und die Beantragung.

Arbeitszeit © freestocks/unsplash

Arbeitszeit

Wie hoch ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und wie flexibel kann diese gestaltet werden? Müssen Arbeitszeiten erfasst werden? Antworten auf alle Fragen rund um das Thema Arbeitszeit finden Sie auf der folgenden Webseite.

Krankheitsfall © Jesse Orrcio

Krankheitsfall

Sie sind vorübergehend oder auch langzeit arbeits- bzw. dienstunfähig? An der TU Berlin gibt es Regelungen für die Anzeigen von Krankheit und auch für die Meldung der Genesung. Bei dauerhaften Erkrankungen greifen Maßnahmen der sogenannten Wiedereingliederung.

Urlaubsanspruch © Stephan Glauner/unsplash

Urlaubsanspruch

Als Beschäftigte/r haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Wieviele Tage dieser umfasst und wer einen hat Anspruch auf Zusatzurlaub hat, erfahren Sie auf der folgenden Seite.

Mitarbeiter*innen der TU Berlin in Team-Pullovern © Felix Noak

Neu an der TU Berlin? Hier finden Sie Hilfe beim Ankommen

Als Mitarbeiter*in der TU Berlin sind Sie Teil einer starken Gemeinschaft aus über 8.000 Beschäftigten. Die Technische Universität Berlin als Arbeitgeberin bietet Ihnen viele Möglichkeiten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Links für Ihren Einstieg in die Arbeitswelt an der Universität.

Kontakt

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Abteilung II – Personal und Recht

Einrichtung Abteilung II – Personal und Recht
Gebäude Hauptgebäude
Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin

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