Servicebereich Personal

Dienstvereinbarungen

Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Bschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, abgeschlossen wird.

Dienstvereinbarungen können dort abgeschlossen werden, wo der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat und die Sachverhalte nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag abschließend geregelt sind, es sei denn, der Tarifvertrag lässt eine Dienstvereinbarung ausdrücklich zu.

Dienstvereinbarungen kommen durch übereinstimmende Beschlüsse von Dienststellenleitung und Personalrat zustande. Auf Seiten des Personalrats ist dabei immer ein wirksamer Beschluss des gesamten Gremiums erforderlich. Um wirksam zu sein müssen Dienstvereinbarungen schriftlich niedergelegt und vom Dienststellenleiter und dem/der Personalratsvorsitzenden unterzeichnet werden. Sie sind dienststellenüblich bekanntzumachen (z.B. Aktuelle Mitteilung, Rundschreiben).

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Abteilung II – Personal und Recht

Einrichtung Abteilung II – Personal und Recht
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