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Lehrverpflichtung
Der Umfang der Lehrverpflichtung des hauptberuflichen Wissenschaftlichen Personals ist in der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) geregelt.
Der Umfang der Lehrverpflichtung des hauptberuflichen Wissenschaftlichen Personals ist in der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) geregelt.