Führungszeugnis
Wann benötigt die TU Berlin ein Führungszeugnis von Ihnen?
Das Führungszeugnis ist eine persönliche Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft ist oder nicht.
Die Technische Universität Berlin benötigt ein Führungszeugnis von Ihnen für die Begründung eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses bzw. für die Berufung in ein Beamt*innenverhältnis. Die rechtliche Grundlage dafür ist §30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz.
Führungszeugnis beantragen
Das Führungszeugnis muss von Ihnen persönlich, unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden.
Gut zu wissen: Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird vom Bundesamt für Justiz unmittelbar an die TU Berlin übersandt. Bitte geben Sie deshalb bei der Beantragung das Stellenzeichen desjenigen Personalteams an, welches Sie um die Übersendung des Führungszeugnisses gebeten hat.
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses ist kostenpflichtig. Die Kosten hierfür kann die Technische Universität Berlin leider nicht übernehmend.h. Sie müssen diese selbst tragen (ca. 13 €). Die jeweilige Gebühr entrichten Sie mit der Antragstellung bei der zuständigen Meldebehörde.
Kontakt
Servicebereich Personal
Abteilung II – Personal und Recht
Einrichtung | Abteilung II – Personal und Recht |
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Gebäude | Hauptgebäude |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |