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Beamtenverhältnis
Beamtenverhältnisse sind öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnisse die zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben begründet werden. In das Beamtenverhältnis wird man durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde berufen. Ein Arbeitsvertrag wird nicht geschlossen.
Beamte der Technischen Universität Berlin sind mittelbare Landesbeamte Berlins. Dienstherr ist die Technische Universität Berlin.
Die Rechte und Pflichten der Beamten werden abschließend durch Gesetz und die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Tarifvertragliche Regelungen finden keine Anwendung.
Es werden folgende Arten von Beamtenverhältnissen unterschieden: Beamtenverhältnis auf Widerruf, Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Zeit, Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Beamte sind in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung frei. In der Pflegeversicherung besteht Versicherungspflicht. Für Aufwendungen im Krankheitsfall gewährt der Dienstherr Beihilfen, sofern das Bestehen eines ergänzenden Krankenversicherungsschutzes nachgewiesen wird.
Im Ruhestand erhalten Beamte Versorgungsbezüge. Wer ohne Versorgungsansprüche aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (s. auch Nachversicherung).
Für alle Beamtenverhältnisse der TU Berlin gelten:
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG-ÜfBE)
Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG)
Darüber hinaus findet für wissenschaftliche Beamte (Universitätsprofessorinnen und -professoren, Akademische Rätinnen und Räte) Anwendung:
Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
Für Laufbahnbeamte (Verwaltungsbeamte, Bibliotheksbeamte, Akademische Rätinnen und Räte) gilt ergänzend: