Servicebereich Personal

Beamt*innenverhältnis

Zirka ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Beamt*innen. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Ihr Dienst ist ausgerichtet am Wohl der Allgemeinheit und sie müssen allein nach Recht und Gesetz handeln. Außerdem dürfen sie nicht streiken. Beamt*innen schließen auch keinen Arbeitsvertrag ab, wie zum Beispiel Tarifbeschäftigte. Daher finden tarifvertragliche Regelungen bei Beamt*innen keine Anwendung. In das Beamtenverhältnis werden Personen durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde berufen.

Alle Beamt*innen der Technischen Universität Berlin sind mittelbare Landesbeamte Berlins. Die sogenannte Dienstherrin ist die Technische Universität Berlin.

Es werden folgende Arten von Beamtenverhältnissen unterschieden:

  • Beamtenverhältnis auf Widerruf,
  • Beamtenverhältnis auf Probe,
  • Beamtenverhältnis auf Zeit,
  • Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Sozialversicherung

Beamt*innen sind in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung frei. In der Pflegeversicherung besteht Versicherungspflicht. Für Aufwendungen im Krankheitsfall gewährt der Dienstherr Beihilfen, sofern das Bestehen eines ergänzenden Krankenversicherungsschutzes nachgewiesen wird.

Altersversorgung

Im Ruhestand erhalten Beamte Versorgungsbezüge. Wer ohne Versorgungsansprüche aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (s. auch Nachversicherung).

Diensteid

Beamte leisten bei der erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis einen Diensteid (Vereidigung) mit folgendem Wortlaut:

“Ich schwöre/ich gelobe, dass ich mein Amt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung von Berlin in Übereinstimmung mit den Gesetzen zum Wohle der Allgemeinheit ausüben und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen werde (ggf. so wahr mir Gott helfe)”.

Miniaturfiguren auf Münzen © Mathieu Stern/www.unsplash.com

Besoldung – Dienstbezüge von Beamt*innen

Die Höhe der Besoldung wird durch Gesetz bestimmt. Tariferhöhungen, die für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst vereinbart wurden, sind darum nicht unmittelbar auf die Beamtenbesoldung übertragbar. Lesen Sie mehr zum Thema Besoldung auf der folgenden Webseite.

Nachversicherung

Wenn Sie als Beamter bzw. Beamtin ohne Anspruch auf Versorgung aus dem Dienst der Technischen Universität Berlin ausscheiden oder wenn bei Ihnen keine Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung gegeben sind, so werden Sie für Ihre geleistete Dienstzeit beim zuständigen Versicherungsträger nachversichert.

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