Entgeltumwandlung
Freiwillige Zusatzversorgung für die Rente
Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Ihnen und der TU Berlin, wird bei der Entgeltumwandlung ein Teil Ihrer Bruttobezüge in eine freiwillige Zusatzrente eingezahlt.
Einzahlungen bis zu einer Obergrenze von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei und sozialabgabenfrei. Die Sozialabgabenfreiheit bezieht sich sowohl auf den Arbeitgeberanteil als auch auf den Arbeitnehmer*innenanteil.
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Servicebereich Personal
Abteilung II – Personal und Recht
Einrichtung | Abteilung II – Personal und Recht |
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Gebäude | Hauptgebäude |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |